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Berlin: Sündenfall Jackpotwerbung

Bereits zweites Ordnungsgeld gegen DKLB verhängt – Landgericht Berlin setzt 150.000,00 €, ersatzweise 15 Tage Ordnungshaft fest. Wegen schuldhaften fortgesetzten Verstoß gegen ein als endgültige Regelung anerkanntes Urteil des Kammergerichts (Az.: 24 U 145/08) muss die Deutsche Klassenlotterie Berlin AöR (DKLB) erneut ein sechsstelliges Ordnungsgeld zahlen. Dies ordnet der Beschluss des Landgericht Berlin vom 28.06.2011 (Az.: 103 O 134/08) an. weiterlesen

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