Home » Blog » AG München zum Glücksspiel: Testkäufe sind erlaubt und rechtfertigen Strafen
AG München zum Glücksspiel: Testkäufe sind erlaubt und rechtfertigen Strafen

Um sicherzustellen, dass minderjährige und gesperrte Personen von der Teilnahme am Glücksspiel ausgeschlossen sind, darf die staatliche Lotterieverwaltung in Bayern Testkäufe durchführen und bei einem nicht bestandenen Testkauf Sanktionen verhängen. Dies geht aus einem am Montag bekannt gegebenen Urteil des AG München hervor. weiterlesen

VN:F [1.9.22_1171]
Rating: 0.0/10 (0 votes cast)
VN:F [1.9.22_1171]
Rating: 0 (from 0 votes)
Sage deine Meinung

Du musst eingeloggt sein um einen Kommentar zu schreiben.